Ich pfeif auf Advokatenwinkelzüge; ich weiß recht gut, was die Justiz uns gibt. Das Strafgesetzbuch sagt mir’s zur Genüge. Als bestes Buch ist’s sehr bei uns beliebt. Wenn ich ’nen Kater hab und kann nicht schlafen, nehm ich mir irgendeine Seite vor und freß mich fest in all den Paragraphen. Im Morgengrauen erst hau ich mich auf’s Ohr. Glaubt nicht, ich möcht Ganoven Rat erteilen. Raub ist - ich weiß - bei denen so beliebt, weil’s dafür nach gewohnten Strafurteilen ’nen Dreier nur, höchstens ’nen Zehner gibt. Doch lest einmal die reichlich langen Listen verbotner Bücher, und ihr wißt genug! Ein Nichts dagegen sind die kurzen Fristen für Falschspiel, Rauferei und Scheckbetrug. Soll das noch hundert Jahr so weitergehen? Sieht man denn nicht ein menschliches Geschick bei jeder Frist? - Ist kurz sie aus Versehen, dann freu ich mich, dann hatte einer Glück. Riskiere ich’s jedoch auch zu befragen die Paragraphen, die mich selbst bedrohn, beginnt mein Herz vor Schreck so wild zu schlagen, als schlügen an die Tür die Bullen schon.
© Martin Remane. Übersetzung, 1986